Instandhaltung von Medizinprodukten, § 7
Begrifflichkeiten und Verpflichtungen, Abs. 1
Verordnungstext:
§ 7 Abs. 1 lautet: „Die Instandhaltung von Medizinprodukten umfasst insbesondere Instandhaltungsmaßnahmen und die Instandsetzung. Instandhaltungsmaßnahmen sind insbesondere Inspektionen und Wartungen, die erforderlich sind, um den sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb der Medizinprodukte fortwährend zu gewährleisten. Die Instandhaltungsmaßnahmen sind unter Berücksichtigung der Angaben des…