Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten vom 20. Februar 2013 („Patientenrechtegesetz“, BGBl. I, 277) wurde das Arzthaftungsrecht, das zuvor im Wesentlichen Richterrecht darstellte, in die §§ 630 a bis 630 h des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) aufgenommen. Das Patientenrechtegesetz soll ausweislich der Gesetzgebungsmaterialien u. a. der Verbesserung der Transparenz des Arzthaftungsrechts dienen, „Patientinnen und Patienten sollen ihre wichtigsten Rechte möglichst…
Grundwissen Arzthaftungsrecht
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