Die Rechtsbeziehung zum Patienten
Der Vertrag zwischen Leistungserbringer und -empfänger ist ein Dienstvertrag nach § 611 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). In § 630 a BGB ist seit Februar 2013 der Behandlungsvertrag definiert. Es handelt sich bei diesem neuen Vertragstyp um eine spezielle Form des Dienstvertrags. Die Rechtsprechung hat das vertragliche Verhältnis zwischen den Parteien eines Behandlungsvertrags „als in der Regel dienstvertraglicher Natur“ charakterisiert.(1)
In Absatz 1 sind…