Arbeitsrecht
Tragen von Gelnägeln darf aus Hygienegründen untersagt werden
Der Arbeitgeber darf das Tragen von Gelnägeln aus Hygienegründen untersagen, weil der gesundheitliche Schutz von Altenheimbewohnern Vorrang hat vor den Interessen von Arbeitnehmerinnen an der freien Gestaltung des äußeren Erscheinungsbildes.(1)
Bei Zugang der Kündigung im Inland gilt Klagefrist auch bei Auslandsaufenthalt
Eine Kündigungsschutzklage kann nicht gemäß § 5 Abs. 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG)…