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  • 18.09.2019

Pflege- & Krankenhausrecht

Ausgabe 5/2019

Arbeitsrecht

Tragen von Gelnägeln darf aus Hygienegründen untersagt werden

Der Arbeitgeber darf das Tragen von Gelnägeln aus Hygienegründen untersagen, weil der gesundheitliche Schutz von Altenheimbewohnern Vorrang hat vor den Interessen von Arbeitnehmerinnen an der freien Gestaltung des äußeren Erscheinungsbildes.(1)

Bei Zugang der Kündigung im Inland gilt Klagefrist auch bei Auslandsaufenthalt

Eine Kündigungsschutzklage kann nicht gemäß § 5 Abs. 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG)…

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