Viele Kliniken sprechen Ärztinnen in der Schwangerschaft ein pauschales Beschäftigungsverbot aus, obwohl sie laut Gesetz sogar im OP eingesetzt werden dürften. „Sie verlieren dadurch gut eingearbeitete Mitarbeiterinnen“, sagt Julia Welzel. Am Uniklinikum Augsburg geht sie einen anderen Weg.
Frau Welzel, seit der Reform des Mutterschutzgesetzes 2018 bewegen sich Ärztinnen, die trotz ihrer Schwangerschaft im OP stehen, eigentlich nicht mehr in einer rechtlichen Grauzone. Trotzdem sprechen viele Kliniken noch immer pauschale Beschäftigungs- verbote für Schwangere aus. Warum ist das so?
Es erscheint rechtlich einfacher, ein pauschales Beschäftigungsverbot auszusprechen, da dann sämtliche theoretische Risiken durch den Arbeitgeber vermieden werden. Seitens des betriebsärztlichen Dienstes ist es ebenfalls einfacher, Schwangere nicht während der Schwangerschaft begleiten zu müssen. Für den Arbeitgeber fallen Lohnfortzahlung während eines Beschäftigungsverbots automatisch weg, sodass die Stelle übergangslos wieder besetzt werden kann. Auf der anderen Seite verliert man dadurch eine in der Regel gut eingearbeitete und erfahrene Mitarbeiterin, die problemlos arbeitsfähig ist, und muss kurzfristig Ersatz suchen. Für die Schwangere bedeutet das, dass sie untätig zu Hause sitzen und oft eine lange Unterbrechung ihrer Weiterbildungszeit oder ihrer Forschungsprojekte in Kauf nehmen muss.
An Ihrer Klinik für Dermatologie und Allergologie an der Uniklinik Augsburg setzen Sie sich für einen anderen Weg ein. Ist das schwierig?
Ich habe schon immer in enger Abstimmung mit den Schwangeren versucht, diese in einem Arbeitsumfeld weiterarbeiten zu lassen, welches keine Gefährdung darstellt. Das ist in der Regel in allen ärztlichen Bereichen möglich, vielleicht mit Ausnahme der Notaufnahme. Das Verletzungsrisiko einer Operateurin ist sehr gering und abhängig von der Art des Eingriffs. Es gab zunächst Widerstände in der Verwaltung, die aber mit Hinweis auf das Mutterschutzgesetz gelöst werden konnten. Oft wissen Personalabteilungen und betriebsärztliche Dienste nicht genau, wie die aktuelle Rechtslage ist. Daher ist die Aktion des deutschen Ärztinnenbundes und der Fachgesellschaften zum „Operieren in der Schwangerschaft“ so wichtig. Positivlisten erleichtern allen die Entscheidung.
Was sollte unbedingt beachtet werden, wenn Ärztinnen in der Schwangerschaft in der Klinik weiterarbeiten wollen?
Wenn eine Ärztin ihre Schwangerschaft meldet, sollte umgehend eine gemeinsame Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsumfeldes erfolgen, in der Arbeitsplätze und Tätigkeiten definiert werden, die weiterhin durchgeführt werden dürfen, und Tätigkeiten und Bereiche, die gemieden werden sollten.