Frage einer Pflegedienstleitung eines Krankenhauses:
Darf ich Mitarbeiter in einem 80 %-igen Arbeitsverhältnis beschäftigen mit der Regelung, dass bei Bedarf bis zu 100 % gearbeitet werden kann?
Antwort des Rechtsexperten:
Die Arbeitsvertragsparteien haben nicht nur die Wahl zwischen Abrufarbeit in einem gesonderten Arbeitsverhältnis oder Festanstellung in einem Arbeitsverhältnis. Abrufarbeit kann auch mit einem Arbeitsvertrag, sei er befristet, sei er unbefristet, kombiniert werden (Urteil…