Problemstellung
Vor fast genau zehn Jahren, am 1. Oktober 2009, ist das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) in Kraft getreten. Ein wichtiges Anliegen des Gesetzgebers war es, die Verbraucher zu schützen. Regelmäßig sind diese aufgrund fortgeschrittenen Alters oder wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen gegenüber den Unternehmern in einer deutlich schwächeren Position. Vor diesem Hintergrund wurden die (Schutz-) Regelungen des überholten Heimgesetzes deutlich ausgeweitet und…