Wer ist Hersteller?
Hersteller können nur juristische Personen und natürliche Personen sein, die selbstständig beruflich tätig sind. Mitarbeiter in Gesundheitseinrichtungen, seien es Krankenhäuser, Hospize, Pflegeeinrichtungen oder ambulante Pflegedienste, sind fremdbestimmt als Arbeitnehmer tätig und haben als Besitzdiener i. S. d. § 855 BGB keine Verfügungsrechte. Sie dürfen nur machen, was der Arbeitgeber erlaubt und duldet.(1)
Nur Gesundheitseinrichtungen können als Unternehmen nach dem…