Problemstellung
Mit seinen beiden Urteilen vom 19. Juni 2018(1) zur Abrechenbarkeit von Stroke-Unit-Leistungen hat das Bundessozialgericht (BSG) Unmut unter den Krankenhausträgern hervorgerufen, die eine Stroke-Unit unterhalten. Das mediale Echo ließ nicht auf sich warten. Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) und die Deutsche Schlaganfall-Gesellschaft (DSG) sahen bereits die flächendeckende Versorgung akuter Schlaganfallpatienten in Deutschland durch diese Urteile des BSG in großer…