Zur Ausgangslage
Der Autor hatte in der PKR-Ausgabe 3/2018 die (neuen) Regelungen zur Eingruppierung von Pflegedienstleitungen nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und nach dem TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) vorgestellt.(1) Nun hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 13. Mai 2020 ein Urteil zur „Großen Station“ i. S. d. Entgeltgruppe P13 zum TVöD gefällt(2) und dabei zu zwei wesentlichen Fragen Stellung genommen: Wie wird das für Leitungspersonal…