Problemstellung
Das Patientenrechtegesetz hat im Jahr 2013 erhebliche Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) mit sich gebracht. Explizite Fragen des Behandlungsvertrags sind seitdem im BGB geregelt. Die entsprechenden Vorschriften finden sich in den §§ 630 a ff BGB. Für die hier interessierende Frage von Vergütungsansprüchen ist § 630 c Abs. 3 BGB von Bedeutung:
„Weiß der Behandelnde, dass eine vollständige Übernahme der Behandlungskosten durch einen Dritten nicht gesichert ist oder…