Sozialrecht
Schiedsstellen: kein pauschaler 4-%iger Gewinnzuschlag für Pflegeeinrichtungen
Die Schiedsstelle muss die Forderung einer Pflegeeinrichtung auf Erhöhung der Pflegevergütung und der Entgelte für Unterkunft und Verpflegung zunächst auf Schlüssigkeit und Plausibilität überprüfen und darf nicht einfach einen pauschalen Gewinnzuschlag von 4 % festsetzen.(1)
Sturz eines Schülers vom Bett während Klassenfahrt ist nicht unfallversichert
Schülerinnen und Schüler sind nicht nur während des…