Praxisfrage 162

Dürfen Heilpraktiker und Kosmetiker auf Vorrat mischen?

  • Recht
  • Praxisfrage
  • 16.10.2020

Pflege- & Krankenhausrecht

Ausgabe 1/2020

Antwort des Rechts­experten:

Herstellen ist Inverkehrbringen und Inverkehrbringen bedeutet „Abgabe an Dritte“. Gemeint ist damit, dass das Produkt auf dem Wirtschaftsmarkt abgegeben wird. Insoweit ist die Situation nicht anders wie vor über 20 Jahren, als Annegret Sonn bereits in der 1. Auflage ihres Standardwerks „Wickel und Auflagen“(1) völlig zu Recht danach unterschieden hat, ob das gemischte Produkt, sei es individuell oder auf Vorrat, am Patienten angewendet oder dem Patienten zur…

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