Arbeitsrecht
Abmahnung-Entfernung aus Personalakte nach Arbeitsverhältnisbeendigung
Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann ein Arbeitnehmer nach § 17 Abs. 1 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) grundsätzlich die Entfernung einer Abmahnung aus seiner Personalakte verlangen. Der Anspruch besteht aber dann nicht, wenn noch arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen drohen.(1)
Auskunftsanspruch des Betriebsrats geht Arbeitnehmerdatenschutz vor
Gegen den Anspruch des Betriebsrats auf…