Einleitung
Sektorenübergreifende Kooperationen im Zusammenhang mit ambulanten Behandlungen sind grundsätzlich für beide Seiten ein „Segen“ und optimieren die Versorgung im Interesse der Patienten. Sie sind vom Gesetzgeber grundsätzlich gewollt, scheinen krankenhausseitig wirtschaftlich notwendig und stellen für niedergelassene Ärzte ein willkommenes Zubrot dar. Für Patienten hat die sektorenübergreifende Kooperation den Vorteil, dass Versorgungsbrüche vermieden werden können und „Versorgung aus…