Problemstellung
Die tariflichen Eingruppierungsbestimmungen im Bereich des öffentlichen Dienstes waren seit jeher, und sind weiterhin, eine ebenso äußerst vielfältige wie, v. a., komplizierte Rechtsmaterie. Die früheren Manteltarifverträge des öffentlichen Dienstes für die Angestellten und die Arbeiter (des Bundes, der Länder und der Gemeinden) enthielten höchst umfangreiche und unübersichtliche Anlagen mit umfangreichen und hochdifferenzierten Eingruppierungssystemen sowohl hinsichtlich ihrer…