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  • 02.02.2021

Pflege- & Krankenhausrecht

Ausgabe 1/2021

Arbeitsrecht

Bereitschaftsdienst im Rettungsdienst muss nicht wie Vollarbeit vergütet werden

Zwar stellt Bereitschaftsdienst im Rettungsdienst vergütungspflichtige Arbeitsleistung dar. Dies bedeutet aber nicht, dass die Zeiten wie Voll­arbeit vergütet werden müssen. Vielmehr ist die Vereinbarung eines geringeren Entgelts möglich. Dies gilt auch dann, wenn der Bereitschaftsdienst zusammen mit der regulären Arbeitszeit die wöchentliche Höchstarbeitszeit überschreitet.(1)

Aus dem Sachverhalt:

E…

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