Sechzehn zu null lautet das Ergebnis der Gesundheitsministerkonferenz der Länder in Plön. Alle stellten sich gegen Gesundheitsministerin Schmidt, die offenbar in der Absicht angereist war, nicht nur die monistische Krankenhausfinanzierung durchzusetzen, sondern den Ländern auch Kompetenz abzunehmen. Sie sollten auf Rechte in der Krankenhausplanung und auf Steuermittel verzichten. Das ließen die Länderminister nicht mit sich machen. Über Parteigrenzen hinweg herrschte darin Einigkeit. Warum, fragen wir uns, riskierte Frau Schmidt diese Niederlage? Sie war doch abzusehen. Noch im Frühjahr war es taktisch klug von ihr, Rürup mit seinem Vorschlag zur Umstellung auf die monistische Finanzierung vorzuschicken.
Sie konnte damals schon an den Reaktionen der Länder absehen, was durchsetzbar war oder nicht. Und sie hatte den Ausweg offen, den zunächst skizzierten Weg nur als wissenschaftliches Konzept zu relativieren. Stattdessen aber weckte die Ministerin hohe Erwartungen, denn sie stellte den Krankenhäusern mehr Geld in Aussicht, ohne zu sagen, woher es kommen sollte. Nun ist sie in der Bringschuld, und die Versuchung ist groß, sich bei den Beitragszahlern schadlos zu halten. Die Kassen – so das mögliche Kalkül der Ministerin – werden die Einführung des Gesundheitsfonds ohnehin zu Beitragssatzerhöhungen nutzen. Da komme es doch auf ein paar Milliarden Euro für die Kliniken nicht an.
In der Tat, die Kliniken benötigen das Geld. Aber schlicht nur mehr Geld zu fordern, das ist zu einfach. Denn es geht doch um weit mehr. Es geht um Finanzierungs- und Entscheidungsstrukturen, die für die Zukunft taugen. Weithin herrscht Konsens, dass die Vorteile der Monistik überwiegen. Monistik muss nicht heißen, dass alle Entscheidungsmacht beim Bund zusammengeführt werde oder dass der Föderalismus überflüssig wäre. Föderalismus schafft zwar ungleiche Bedingungen in Deutschland, aber genau darum ist er auch Garant für den unverzichtbaren Wettbewerb um die beste Idee. Übereinstimmung herrscht auch in der Frage, dass die bisherige Deckelung des Budgets und ihre Anbindung an die Grundlohnsumme einer zeitgemäßen Anpassung der Leistungsstrukturen der Gesundheitssysteme entgegensteht. Länder und Bund sind aufgefordert, auf diese komplexen Fragen rasch zufrieden stellende Antworten zu geben, anstatt sich in Machtkämpfen ineinander zu verkeilen.
Das 16 zu null von Plön darf und wird nicht der letzte Spielstand bleiben. Mit dem „Non-Referentenentwurf“ (www.bibliomed.de) zum Gesetzgebungsverfahren für den ordnungspolitischen Rahmen der Krankenhausfinanzierung hat die nächste Runde begonnen. Frau Schmidt wollte ihn präsentieren, doch Frau Merkel legte ihr Veto ein. Dann brachten die Kassen den Entwurf an die Öffentlichkeit, indes Frau Merkel ihre Sommerpressekonferenz genoss. Wenige Stunden, bevor sie in den Urlaub aufbrach, berichtete sie entspannt, es gebe noch anspruchsvolle Projekte für den Rest der Legislaturperiode, etwa die Erbschaftsteuer- und die Gesundheitsreform.