Infolge des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes aus dem Jahr 2007 nehmen Krankenhäuser zunehmend nicht nur „ambulante Krankenhausversorgung", sondern mit ihren Ärzten auch spezifisch solche Aufgaben wahr, die bisher dem Vertragsarzt vorbehalten waren. Ein Beispiel bildet die PIA: die Psychiatrische Institutsambulanz. Nach §118 SGB V Absatz 1 haben psychiatrische Krankenhäuser einen Rechtsanspruch auf Zulassung (Ermächtigung) zur ambulanten Behandlung. Entsprechendes gilt nach §118 Absatz 2 SGB V…
Recht aktuell kommentiert: PIA vor Gericht
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