77 Tage nach Inkrafttreten der geänderten Vorschriften haben Praktiker aus Reha-Einrichtungen und Krankenkassen die Herausforderungen der Umsetzung in einem BDPK-Fachforum am n8. Oktober 2015 in Berlin lebhaft diskutiert.
Mit dem GKV-VSG wurden Grundlagen für die Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts der Versicherten bei medizinischen Rehabilitationsleistungen in §§ 40 und 41 SGB V beziehungsweise Vorsorgeleistungen in §§ 23, 24 SGB V geändert. In kurzen Eingangsvorträgen setzten die…