Im vergangenen Jahr haben wir den 125. Geburtstag der gesetzlichen Rentenver- sicherung begangen. Ihren Gründungsvätern gilt unser Respekt. Doch zugegeben, etwas holprig klingt es für unsere Ohren schon, was die kaiserliche Amtsstube in das „Gesetz, betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung“ von 1889 aufnehmen ließ: „Die Versicherungsanstalt ist befugt, für einen Erkrankten (...) das Heilverfahren (...) zu übernehmen, sofern als Folge der Krankheit Erwerbsunfähigkeit zu besorgen ist,…
Was unsere Urgroßeltern schon wussten
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