Seitdem das Bundessozialgericht aus dem Wirtschaftlichkeitsgebot die übergesetzliche Abrechnungsbestimmung des fiktiven wirtschaftlichen Alternativverhaltens entwickelt hat, müssen Krankenhäuser ihre Behandlungsplanung in erster Linie am Einsparpotenzial für die gesetzliche Krankenversicherung ausrichten. Zeitlich nah beieinander liegende Behandlungsepisoden sind auch bei einer nach der Fallpauschalenvereinbarung nicht gebotenen Fallzusammenführung stets auf ihre fiktive Abrechenbarkeit als…
Gratwanderung Fallsplitting
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