In einem Urteil hat sich das Bundessozialgericht zu den Aufgaben der ärztlichen Leitung bei der Abrechnung eines Medizinischen Versorgungszentrums geäußert. Fehlt deren Unterschrift auf der Sammelerklärung, kann die Kassenärztliche Vereinigung das Honorar zurückfordern. Darüber hinaus gibt es bei einem Wegfall der ärztlichen Leitung keine „Schonfrist“ zur Wiederbesetzung der Position.
Nach dem Leitsatz zu dem erst 2024 mit Gründen ver- öffentlichten Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) darf…