Seit dem Jahr 2001 sieht das SGB V in § 137f. „Strukturierte Behandlungsprogramme bei chronischen Krankheiten“ vor, sogenannte Disease Management Programme (DMP). Das Gesetz verpflichtet den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), „geeignete chronische Krankheiten“ festzulegen, für die DMP geeignet sind – mit dem Ziel einer besseren medizinischen Versorgung der Patienten. Auf der Internetseite des G-BA heißt es: „Kernidee dieser Programme ist es, den sektorenübergreifenden Behandlungsablauf und…