Seit dem Jahr 2003 regelt § 290 SGB V, dass jede Krankenkasse für jeden Versicherten eine Krankenversichertennummer führen muss, ein Ergebnis des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), in dessen Zuge die rechtliche Basis für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) gelegt wurde. Aus Sicht des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) ist dieser Identifikator (ID) aber nicht mehr ausreichend. „Die jetzige, an die Krankenkasse gebundene ID führt…