Zweimal hat sich das Bundesverfassungsgericht mit der Begrenzung der Zahl der Medizinstudenten befasst, 1972 und 1978. Jedes Mal hielten die Richter sie für zulässig. Eine „situationsbedinge Notmaßnahme“ sei das. Viel spricht nach der Anhörung im Oktober dafür, dass sie im dritten Verfahren das Zulassungsverfahren als verfassungswidrig verwerfen. Denn inzwischen hat sich die Lage geändert. Selbst ein Notenschnitt von 1,0 reicht nicht immer aus, den begehrten Studienplatz zu ergattern. Wer mit…
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Berliner Kommentar
Numerus clausus, zum Dritten
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