Seit Anfang 2017 ist ein neues Kostenregime in Kraft. Unsere Autoren haben Zahlen analysiert, dabei allerdings keine Sachkostenübervergütung in der Vergangenheit ausmachen können. Schlimmer noch: Die zuvor sachgerechte und hochwertige Kalkulation wird durch den willkürlichen Gestaltungseingriff erheblich gemindert.
In der DRG-Kalkulation erfolgt die Berücksichtigung der Sachkosten in den Kostenartengruppen (KA) grundsätzlich differenziert nach Arzneimitteln (KA 4a, 4b),…