Eine neuere Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg ermöglicht den Einsatz von neuen Behandlungsmethoden mit Potenzial in der stationären Krankenversorgung im Rahmen von NUB-Vereinbarungen. Die vom Gesetzgeber gewünschte Innovationsförderung kann hierbei grundsätzlich erreicht werden.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) prüft nach § 137c Abs. 1 Satz 1 SGB V auf Antrag Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die zulasten der gesetzlichen Krankenkassen in der stationären…