Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) wurde verabschiedet. Selten gab es ein Gesetz, dass in Fachkreisen so intensiv und kontrovers diskutiert wurde wie dieses. Zu Recht. Die Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus den bisherigen DRG schafft de facto ein neues Vergütungssystem. Die Regelung zur Erstattung von Tariflöhnen durch die Krankenkassen und die Einführung von Personaluntergrenzen für die Kliniken steht gleichzeitig für den Beginn einer Mengenregulierung bei einheitlicher Tarifstruktur. Gegenüber der bisherigen Anreizstruktur in den DRG zur Spezialisierung, Konzentration und zum Wettbewerb zwischen den Kliniken wird nun der Fokus auf die Mitarbeiter gelegt. Es ist politischer Wille, dass das zur Verfügung stehende Personal gute Arbeitsbedingungen erhält und nach öffentlichen Tarifen bezahlt wird. Dieser politische Wille wird in allen Bereichen umgesetzt, auf die der Gesetzgeber direkten Einfluss hat.
Auf die Preisgestaltungen in der Rehabilitation hat er keinen direkten Einfluss. Die Preise für die Rehabilitationsleistungen werden zwischen den selbstverwaltenden Sozialversicherungsträgern und den Rehabilitationseinrichtungen frei verhandelt, wie Gesundheitsminister Jens Spahn in einer Stellungnahme auf eine Anfrage richtig ausführt. Mit der Einführung der Schiedsstelle sei jedoch ein Instrumentarium gegeben, um angemessene Vergütungen auch in den Rehabilitationskliniken umzusetzen. Soviel zur Theorie. In der Praxis werden Vergütungssätze leider diktiert.
Das verabschiedete Gesetz wird zu erheblichen tariflichen Veränderungen in den Rehabilitationskliniken führen. Jede Klinik, die künftig unter Tarif bezahlt, läuft Gefahr, die frei werdenden Stellen nicht besetzen zu können. Und wir alle wissen, wie schnell bei Unterbesetzungen und Arbeitsverdichtungen die verbleibenden Mitarbeiter das quasi sinkende Schiff verlassen, um in die besser bezahlten und mit Personaluntergrenzen versehenen Versorgungsbereiche zu wechseln. Das PpSG markiert eine Zeitenwende in der politischen Willensbildung und setzt hoffentlich einen Schlussstrich unter die seit vielen Jahren von der Krankenversicherung praktizierten Billigtarife. Nun geht es darum, Tarifgleichheit im Gesundheitswesen herzustellen. Auch in der Rehabilitation.
Die mit dem PpSG verbundene Botschaft richtet sich aber vor allem an die Selbstverwaltungen der Sozialversicherungsträger. Selbst verwalten bedeutet „Selbst gestalten“. Es bedeutet auch, Verantwortung wahrzunehmen. Die Verhandlungsführer der Sozialversicherung benötigen einen eindeutigen Auftrag für die Umsetzung der gewünschten Tarifgleichheit in den Rehabilitationskliniken, um handeln zu können. Die Mittel hierfür sind in allen Zweigen der Sozialversicherung ausreichend vorhanden.