Die Ersatzkrankenkassen haben einen Qualitätsvertrag auf Basis des § 140 a SGB V für eine kleine Patientengruppe geschlossen. Er könnte als Blaupause für Qualitätsverträge mit weitaus größerer Klientel dienen.
Die Versorgung von Patienten mit hochgradiger Schwerhörigkeit ist ein komplexer Prozess, der die fortlaufend aktualisierte Kenntnis neuster audiologischer, pädagogischer, technischer und medizinischer Entwicklungen notwendig macht. Zugleich betrifft sie einen für die Patienten höchst…