Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerden gegen die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zur Prüfung der sachlich-rechnerischen Richtigkeit nicht zur Entscheidung angenommen. Zentrale Begründungselemente des Beschlusses können allerdings nicht überzeugen.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 26. November 2018 – Az.: 1 BvR 318/17 und andere – die von mehreren Krankenhausträgern erhobenen Verfassungsbeschwerden, die sich gegen die Rechtsprechung…