Pflege

Umstrittene Leiharbeit

  • Personal
  • Management
  • 26.04.2019

f&w

Ausgabe 5/2019

Seite 444

Das von Gesundheitsminister Jens Spahn ins Spiel gebrachte Verbot von Leiharbeit in der Pflege kann durchaus ein probates Mittel sein, um mehr Personal für die Kliniken zurückzugewinnen und die Qualität in der Versorgung zu verbessern. Das würde aber auch die Menschen bestrafen, die sich aus nachvollziehbaren Gründen für diese Berufstätigkeit entschieden haben, meinen der Pflegedienstleiter und Personalreferent des St. Josefs-Hospitals Wiesbaden. 

Gesundheitsminister Jens Spahn hat im Rahmen des Frühjahrsgesprächs der CDU Oberhausen ein Verbot von Leiharbeit ins Spiel gebracht. Aber: Was spricht für oder gegen ein Verbot von Leiharbeit im Gesundheitswesen und ist eine Debatte mit der Begründung Personalmangel überhaupt ausreichend legitimierbar?

Die sogenannte Arbeitnehmerüberlassung (umgangssprachlich Leih- oder Zeitarbeit) ist in ein Gesetz eingefasst. Eine einseitige Änderung des Bundesgesundheitsministeriums wird daher nicht möglich sein, sondern nur in Zusammenarbeit mit dem Arbeits- und Sozialministerium, und die Meinung von Minister Hubertus Heil hierzu ist bislang unbekannt.

Eine Übertragung einer ähnlichen Einschränkung wie im Baugewerbe wird im Gesundheitswesen nicht möglich sein (§ 1 b AÜG). In der Bauwirtschaft ist eine Arbeitnehmerüberlassung nur zulässig, wenn beidseits allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge dies bestimmen – die überlassenden Firmen haben aber in der Regel keine allgemeinverbindlichen Tarifverträge. Weiterhin gibt es dort eine Begrenzung nach „Gewerk“, sodass beispielsweise ein Dachdeckerhandwerk auch nur Dachdeckern überlassen werden darf. Auf das Gesundheitswesen übertragen wäre also nur eine Überlassung von Krankenhaus zu Krankenhaus denkbar, nicht aber von Krankenhaus zu Pflegeheim.

Nun äußerte der Gesundheitsminister, dass „ein Verbot in unterbesetzten Fachbereichen“ möglich wäre. Bezogen auf die Überlassung von „Gewerk zu Gewerk“, beispielhaft also von „Kardiologie zu Kardiologie“, stellt sich die Problematik also generell nicht, da diese unterbesetzt sind und es demnach kein Personal zur Überlassung gebe. Dazu kommt, dass die meisten Krankenhäuser und Pflegeheime in Deutschland wohl generell kaum in der Lage wären, Personal zu überlassen, geschweige denn dass sie dies aus einer Konkurrenzsituation heraus überhaupt wollten, insbesondere wenn bei einer Übertragung wie im Baurecht damit kein Gewinn erwirtschaftet werden kann. Denkbar wäre daher eher ein Ansatz im Rahmen eines Verbundes sich gegenseitig Personal zu überlassen. Da die Gewerkschaften in der Leiharbeit nicht vielzählig vertreten sein dürften, wäre vermutlich mit zunächst wenig gewerkschaftlichem Widerstand zu rechnen.

Gefühlte Wahrheiten

Aktuelle Veröffentlichungen (beispielsweise „Zwischen Aufwertung, Abwertung und Polarisierung“, Working Paper für die Hans-Böckler-Stiftung von Evans, Ludwig und Hermann) liefern Annäherungszahlen über das Ausmaß und die Größe der Leiharbeit in den Pflegeberufen. Demnach waren im Jahr 2017 rund 11.100 Beschäftigte in der Altenpflege in der Leiharbeit tätig. Dies ist in Bezug auf die gesamte Leiharbeit in Deutschland (rund eine Millionen Leiharbeiterinnen und -arbeiter) verhältnismäßig gering – ein Verbot wäre also für eine kleinere Gruppe deutlich einfacher durchzusetzen.

Fakt ist jedoch, dass der Anteil an Leiharbeit stetig zunimmt, die Bedeutung also trotz der vermeintlichen Marginalität im Gesamtsektor deutlich steigt. Der Einsatz von Leiharbeit dient zunächst nur der Aufrechterhaltung des Betriebs, sodass ausreichend Personal für die Versorgung vorhanden ist. Leiharbeiter kommen, Leiharbeiter gehen. Wer mit Leiharbeit zu tun hat, weiß, dass die Qualität der Versorgung leidet. Dies lässt sich unter anderem darin begründen, dass ein Leiharbeiter zwar qua Ausbildung die Grundlagen beherrscht. Er kennt aber nicht die individuellen Faktoren des Arbeitsablaufs, die Fachspezifika des Fachgebietes, Materiallagerungsorte oder den Ablauf, wie im Rahmen einer Notfallsituation zu melden ist – denn hierzu gibt es ja normalerweise eine Einarbeitungszeit, die Leiharbeiter aber nicht haben.

Problematisch ist, dass es hierzu keine Studien gibt, sodass man sich im Bereich der gefühlten Wahrheit bewegt. Anders ausgedrückt: Ein Verbot von Leiharbeit aus der Perspektive der Qualität kann nach aktuellem Wissensstand nicht gelingen.

Weiterhin ist zu hinterfragen, ob ein Verbot überhaupt der richtige Weg wäre. Die Gründe für Menschen, in die Leiharbeit zu gehen, sind in der Regel recht einfach: bessere Bezahlung, verlässlichere und freigestaltbare Dienstplanzeiten, freie Urlaubsgestaltung. Selbstverständlich ist auch in der Leiharbeit nicht alles rosig, und das Argument der besseren Bezahlung ist im Ganzen betrachtet auch höchst schwankend. Dennoch lässt sich die wachsende Bedeutung der Leiharbeit im Gesundheitssystem auch als Reaktion der Beschäftigten auf den zu langsamen Wandel der Pflegeheime und Krankenhäuser in den drei genannten Bereichen interpretieren. Hierfür tragen nicht nur die Arbeitgeber die Schuld, sondern es ist auch eine Folge verfehlter Pflegepolitik.

Ein Verbot würde diese Menschen bestrafen, die sich aus nachvollziehbaren Gründen für die Leiharbeit entschieden haben. Daher ist es auch zu hinterfragen, ob nach einem Verbot die Anzahl der Mitarbeiter in einem Krankenhaus oder in einem Pflegeheim wirklich wieder steigen würde, denn nichts anders kann der Grund für ein Verbot mangels fehlender Qualitätsevidenz sein. Ein gewagtes Risiko in Zeiten, in denen der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) Pflegepersonal gezielt abwirbt und auch eine Pflegefachkraft ein breites Betätigungsfeld außerhalb des Schichtdienstes findet.

Es wird Rückkehrer geben

Natürlich bleibt es dennoch das Hauptargument: Mit Sicherheit wird es Menschen geben, die nach einem Leiharbeitsverbot wieder in die Pflegeheime und Krankenhäuser zurückkehren. Der Pflegepersonalmangel wäre damit nicht gelöst, die Situation dort würde sich aber verbessern. Diese Rückkehrer werden dann aber einen schnelleren Wandel einfordern, beispielsweise durch flexible Arbeitszeitmodelle oder spezielle Pools. Im Rahmen der aktuellen Pflegegesetzgebung und der Refinanzierung müssen insbesondere die Krankenhäuser sich maximal flexibel auf diese Mitarbeiter einstellen.

Von einem Verbot der Leiharbeit könnten die Krankenhäuser auch finanziell profitieren, denn die Kosten für die Leiharbeit sind sehr hoch. Eine Bereinigung dieses Ausgabebereiches würde ein Klinikum deutlich spüren und eine Refinanzierung durch das Pflegepersonalstärkungsgesetz hinfällig machen. Der Bundesgesundheitsminister hat den Anstoß zu einer Diskussion und zur inhaltlichen Bearbeitung gegeben. Diese Debatte muss erlaubt sein, auch wenn sie schmerzen könnte.

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