Ärztliche Wahlleistungen sind für Krankenhäuser eine zusätzliche Erlösquelle. Für die Behandlung durch einen Chef- oder Wahlarzt unterzeichnen die Patienten eine spezielle Vereinbarung. Ist der Chefarzt vorhersehbar an der Behandlung des Patienten verhindert, bedarf es für die Liquidation einer zusätzlichen Vereinbarung. Ist diese fehlerhaft, verschenken Kliniken Erlöse. Und es drohen sogar zivil- sowie strafrechtliche Folgen.
Persönliche Behandlungen durch Chef- beziehungsweise Wahlärzte…