Statistik des Monats

Klagewelle überschwemmt Kliniken

  • Strategie
  • Szene
  • 29.04.2020

f&w

Ausgabe 2/2020

Seite 100

Beachtlich sei sie gewesen, die Klagewelle der Krankenkassen, die bis zum 9. November 2018 auf die Krankenhäuser zurollte. Das berichtet das Deutsche Krankenhausinstitut in seinem jüngsten Krankenhaus Barometer. Demnach berichten 60 Prozent der befragten Krankenhäuser von einem deutlichen Anstieg, weitere 24 Prozent der Häuser nannten einen leichten Anstieg der Zahl der Klagen. Nur in 13 Prozent der Krankenhäuser war die Situation im Vergleich zu den Vorjahren unverändert.

Von dem deutlichen Anstieg der Klagen durch die Krankenkassen waren vor allem die mittleren und großen Krankenhäuser betroffen. Jeweils über 70 Prozent der Häuser in den beiden Größenklassen „300 bis 599 Betten“ und „ab 600 Betten“ betraf die deutliche Erhöhung der Klagen. Bei den Häusern mit „100 bis 299 Betten“ waren dagegen rund 47 Prozent betroffen.

Der Grund: Nachdem das Bundessozialgericht in zwei Urteilen zur geriatrischen frührehabilitativen Komplex­behandlung (Urteil vom 19. Dezember 2017, Az.: B 1 KR 19/ 17 R) und zur neurologischen Komplexbehandlung (Urteil vom 19. Juni 2018, Az.: B 1 KR 38/ 17 R) Feststellungen getroffen und Auslegungen vorgenommen hatte, die vorher nicht oder nicht in diesem Umfang aus den Abrechnungsregeln der betroffenen OPS-Kodes ersichtlich waren, sahen sich viele Krankenkassen dazu veranlasst, das Vorliegen der in den entsprechenden OPS-­Kodes geforderten Abrechnungsvoraussetzungen bis zu vier Jahre rückwirkend zu prüfen. Folge war eine erheb­liche Zunahme der Zahl von MDK-Prüfungen sowie der Aufrechnungen von noch offenen Rechnungen mit schon abgeschlossenen Fällen seitens der Krankenkassen. Den dadurch entstehenden Liquiditätsproblemen der Krankenhäuser versuchte der Gesetzgeber durch zwei Regelungen im Pflegepersonal-Stärkungsgesetz entgegenzusteuern: Die Verjährungsfrist gegenseitiger Vergütungs- und Erstattungsansprüche wurde von vier auf zwei Jahre verkürzt; die Geltendmachung von Altforderungen zulasten der Krankenhäuser wurde ausgeschlossen, sofern sie vor dem Stichtag vom 1. Januar 2017 entstanden sind und nicht bis zum 9. November 2018 gerichtlich geltend gemacht wurden. Allerdings führte gerade der letzte Punkt zu einer deutlichen Verschärfung der Situation.  cs

Autor

Weitere Artikel dieser Ausgabe

f&w führen und wirtschaften im Krankenhaus

Die Fachzeitschrift für das Management im Krankenhaus

Erscheinungsweise: monatlich

Zeitschriftencover

Klinik-Newsletter

Abonnieren Sie unseren kostenlosen täglichen Klinik-Newsletter und erhalten Sie alle News bequem per E-Mail.

* Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Anmelden“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass der Bibliomed-Verlag mir regelmäßig News aus der Gesundheitswirtschaft zusendet. Dieser Newsletter kann werbliche Informationen beinhalten. Die E-Mail-Adressen werden nicht an Dritte weitergegeben. Meine Einwilligung kann ich jederzeit per Mail an info@bibliomed.de gegenüber dem Bibliomed-Verlag widerrufen. 

Kontakt zum Kundenservice

Rufen Sie an: 0 56 61 / 73 44-0
Mo - Fr 08:00 bis 17:00 Uhr

Senden Sie uns eine E-Mail:
info@bibliomedmanager.de

Häufige Fragen und Antworten finden Sie im Hilfe-Bereich