Der gesetzlich angeordnete Zwang zur Kalkulationsteilnahme ist auf den Widerstand einiger Krankenhausträger gestoßen. Ihre im vorläufigen Rechtsschutz gestellten Anträge hatten vor dem Verwaltungsgericht (VG) Berlin und vor dem VG Augsburg Erfolg.
Die Rechtsstellung des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) im Rahmen seiner Aufgaben als „DRG-Institut“ ist rechtlich umstritten. Das gilt insbesondere für die Befugnis, Krankenhausträger auf der Grundlage von § 17 b Abs. 3 Satz 5…