Aufwandspauschalen

Kliniken dürfen Zahlungen überwiegend behalten

  • Recht
  • Management
  • 28.08.2020

f&w

Ausgabe 9/2020

Seite 840

Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit seinem Urteil vom 16. Juli jahrelange Rechtsstreitigkeiten zwischen Krankenhäusern und Kassen über zurückgeforderte Aufwandspauschalen für eigentlich beanstandungslose Prüfungen beendet.

Nach dem Urteil des BSG vom 16. Juli 2020 (B 1 KR 15/19 R) müssen Krankenhäuser Aufwandspauschalen, die sie von Krankenkassen für MDK-Prüfungen der sachlich-rechnerischen Richtigkeit von Abrechnungen vor dem 1. Januar 2015 erhalten haben, nicht erstatten.

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