Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 2. April 2025 festgestellt, dass die Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses – G-BA – zur Nichtteilnahme von Krankenhäusern an der Notfallversorgung teilweise gesetzeswidrig sind. Der G-BA habe keine klaren Kriterien zur Nichtteilnahme festgelegt, obwohl der Gesetzgeber dies verlangt hatte.
Nach Auffassung des Bundessozialgerichts (BSG) gibt es keinen Automatismus, dass Krankenhäuser, die nicht am gestuften System der Notfallstufen teilnehmen und…