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  • 26.03.2021

f&w

Ausgabe 4/2021

Seite 370

Bernd Christoph Meisheit

Es ist klar und eindeutig: Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) ist ein sehr begrüßenswerter erster Schritt, um bei der Digitalisierung und den informationssicherheitstechnischen Zielen aufzuholen. Die vom Bund zugesagten 3,0 Milliarden Euro sowie die 1,3 Milliarden Euro von den Ländern und Krankenhausträgern sind für die Krankenhäuser eine riesige Chance und einmalig in der deutschen Geschichte. Diese Chance gilt es nun zu nutzen und die damit einhergehenden Herausforderungen zu meistern.

Um diese Fördermilliarden auf die Straße zu bringen, sind große Hürden zu überwinden, und einige Umsetzungsverantwortliche vor Ort in den Häusern werden an ihre Grenzen kommen. Problematisch ist, dass im KHZG und der Förderrichtlinie für jeden der elf Fördertatbestände etliche Muss-Kriterien festgeschrieben sind. Aufgrund des recht kurzen Umsetzungs- und Förderzeitraums bis Ende 2024 und der im Gesundheits-IT-Markt verfügbaren Systeme und Lösungen werden viele Krankenhausträger in der Praxis große Probleme bei der Erfüllung dieser Muss-Kriterien haben. Bei Nichterfüllung gilt aber die beantragte Maßnahme als nicht mehr förderfähig – die Fördermittel werden also zurückgefordert – und im schlimmsten Fall droht dem Krankenhausträger ab 2025 zusätzlich eine Sanktionierung, indem die DRG-Erlöse um zwei Prozent gekürzt werden. Die Messkriterien und Berechnungsformeln dieser Pönalisierung werden derzeit zwischen den Spitzenverbänden verhandelt. 1,8 Milliarden Euro jährlich stehen dabei als Pönalen für die Krankenhäuser im Raum.

Was bei näherer Betrachtung des KHZG gerne übersehen wird, sind die dauerhaft wirkenden Betriebskostensteigerungen durch die umfangreiche Digitalisierung in Höhe von mindestens 20 Prozent. Diese schlagen zu Buche, sobald die geförderten Maßnahmen innerhalb des maximalen Förderzeitraums von 36 Monaten umgesetzt sind. Dass nun zusätzlich ernsthaft erwogen wird, ab dem Jahr 2025 eine Pönalisierung wegen mangelnder Digitalisierung in Betracht zu ziehen, ist nicht zielführend – wenn nicht gar kontraproduktiv. Vielmehr bedarf es weiterer starker und umfangreicher Förderprogramme und einem Anreizsystem, einer Bonifizierung, den vielfach schwierigen Change-Prozess bei der Digitalisierung erfolgreich zu bewältigen. Bei all der Freude über die Fördersumme muss im Blick behalten werden, dass nach heutigen Schätzungen Investitionen von mindestens 40 Milliarden Euro im Gesundheitswesen erforderlich sind, um mittelfristig auf das Digitalisierungsniveau der deutschen Industrie zu gelangen. Knapp 20 Milliarden davon werden im stationären Sektor benötigt. Je ein Drittel für die weitere Ertüchtigung der IT-Systeme, die Digitalisierung und die Maßnahmen zur Erhöhung der Informationssicherheit.

Wir befinden uns beim Thema Digitalisierung vielerorts noch ganz am Anfang: Wir möchten das Vorhaben – die Muss-Kriterien und noch mehr – unter Einsatz all unseres Engagements umsetzen. An manchen Stellen wissen wir vielleicht noch nicht ganz genau, wie wir den vor uns liegenden Weg bewältigen sollen, aber wir lassen uns mit Blick in die Zukunft und den damit verbundenen Chancen darauf ein. Drohende Sanktionen bilden dabei ganz sicher kein motivierendes Anreizsystem.

Der Autor ist Geschäftsführer der Sana IT Services GmbH.

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