Urteile des Bundessozialgerichts aus Mai und November 2021 regeln im Rahmen der Prüfverfahrensvereinbarung die Ausschlussfrist für Kliniken von der Vergütung, wenn dem Medizinischen Dienst bestimmte Unterlagen nicht rechtzeitig vorliegen. Allerdings führe die Nichtvorlage von Unterlagen nicht per se zum Erlöschen des Vergütungsanspruchs, schreibt die Autorin. Der Beitrag erläutert Fallstricke und konkrete Bedingungen rund um die Präklusionsregelung.
Mit Urteilen vom 18. Mai 2021 (B 1 KR 24/20…