Kommen Patienten vermeidbar zu Schaden, trifft das auch die behandelnden Mitarbeitenden. Bisher ist das Phänomen der „Second Victims“ kaum erforscht, klar ist dennoch, dass viele Unterstützung brauchen, um die Geschehnisse zu verarbeiten.
Die Grundsätze „primum nil nocere“ und „salus et voluntas aegroti suprema lex“ sind Kernbestandteile des ärztlichen Selbstverständnisses und hohen ärztlichen Anspruchs an das eigene Handeln. Dennoch kommt es im Rahmen der ärztlichen Tätigkeit immer wieder zu…