Wenn Krankenhäuser und Krankenkassen Vergütungsstreitigkeiten vor den Sozialgerichten ausfechten, geht es häufig darum, wer unter Vorlage der Krankenakten Tatsachen zu beweisen hat. Dass nicht immer die Beweislast beim Krankenhaus – ob Kläger oder Beklagte – liegt, zeigen zwei Entscheidungen des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen und des Bundessozialgerichts.
Häufig wird seitens der Krankenkassen vorgetragen, das Krankenhaus habe stets die ordnungsgemäße Kodierung oder Notwendigkeit der…