Kronberger Kreis

Mehr Bund, weniger Land

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  • 28.11.2022

f&w

Ausgabe 12/2022

Seite 1100

In Deutschland tragen regulatorische Unzulänglichkeiten in Planung und Finanzierung erheblich zu einer suboptimalen Krankenhausversorgung bei. Der wissenschaftliche Beirat der Stiftung Marktwirtschaft rät daher, die Länder aus der Verantwortung zu nehmen und die Krankenhausplanung zu zentralisieren – gesteuert über eine Bundeskrankenhausbehörde. Außerdem empfiehlt er einen Wechsel hin zur monistischen Finanzierung.

Unter Gesundheitsexperten besteht weitgehender Konsens, dass das deutsche Krankenhauswesen drei Fehlversorgungsmerkmale aufweist: Erstens ist die Anzahl der Krankenhausbetten zu hoch, zweitens gibt es zu viele zu kleine Krankenhäuser und drittens wird zu wenig in Krankenhäuser investiert.

Tatsächlich verfügt Deutschland pro Kopf über deutlich mehr Krankenhausbetten als andere reiche Industrieländer. Es weist zudem eine überdurchschnittlich hohe Belegung dieser Betten auf. Das ist auch deshalb auffällig, weil sich Deutschland in anderen Kerngrößen der Krankenhausversorgung sowie im Anteil der Gesundheitsausgaben am Bruttoinlandsprodukt kaum von anderen reichen Industrieländern unterscheidet.

Hohe Krankenhausdichte, kleine Kliniken

Neben der hohen Anzahl von Krankenhausbetten hat Deutschland im internationalen Vergleich eine sehr hohe Krankenhausdichte. Für sich genommen ist das kein Nachteil, denn es bedeutet eine sehr gute Erreichbarkeit von Krankenhäusern, die in anderen Ländern so nicht gewährleistet ist. Allerdings sind viele dieser Kliniken sehr klein.

Weil kleine Krankenhäuser eine geringere Anzahl von Patienten versorgen, werden dort weniger Erfahrungen mit seltener auftretenden Behandlungsfällen gemacht, worunter die Behandlungsqualität leidet. Zudem sind kleinere Häuser in der Regel schlechter mit medizinischen Großgeräten ausgestattet. Als weiteres Problem kommt hinzu, dass sie wirtschaftlich weniger leistungsfähig sind. Empirisch sollten Krankenhäuser mindestens über eine Anzahl von 300 Betten verfügen, um wirtschaftlich zu sein. In Deutschland haben zwei Drittel der allgemeinen Krankenhäuser eine geringere Anzahl an Betten.

Neuer Vorschlag zur Umwandlung kleiner Kliniken

Eine von der Stiftung Münch in Auftrag gegebene Studie hat sich mit der Frage beschäftigt, wie sich kleine Kliniken bei Bedarf in neue Versorgungsformen umwandeln lassen. Das Fazit der Studie: drei neue Versorgungsformen; ambulante Klinik, Überwachungsklinik, Fachklinik.

Schließlich gelten viele Krankenhäuser in Deutschland als schlecht mit Geräten und Gebäuden ausgestattet. Für die Finanzierung von Krankenhausinvestitionen sind in Deutschland die Bundesländer verantwortlich. Dieser Aufgabe kommen sie seit vielen Jahren nur unzureichend nach. So haben sich die realen Ausgaben der Länder für Krankenhausinvestitionen seit dem Jahr 1991 fast halbiert.

Interessenskonflikt zwischen Bund und Länder

Dass Krankenhausleistungen nicht optimal erbracht werden, ist aus ökonomischer Perspektive nicht überraschend. Insbesondere das Informationsgefälle zwischen Krankenhäusern und Patienten führt sowohl zu Überals auch Fehlversorgungen. Die auffällig hohe Bettenzahl in Deutschland, die vielen kleinen Krankenhäuser und ungenügende Krankenhausinvestitionen lassen sich aber nicht allein auf solche Merkmale zurückführen, die Krankenhausleistungen systematisch anhaften. In Deutschland tragen regulatorische Unzulänglichkeiten in Planung und Finanzierung nicht unerheblich zu einer suboptimalen Krankenhausversorgung bei.

Gegenwärtig ist die Krankenhausplanung geprägt von einem komplexen Geflecht verteilter Kompetenzen zwischen Bund und Ländern. Die damit einhergehenden Interessengegensätze und Anreize führen zu einem starken Beharren auf dem Status quo. Das zeigt sich insbesondere in der mangelnden Anpassung an sich verändernde Versorgungsbedarfe. Der starke Einfluss regionaler Entscheidungsträger auf die Krankenhausplanung begünstigt etwa eine zu große Anzahl kleiner Krankenhäuser in der Fläche.

Regulierungsbehörde stellt Mindestversorgung sicher

Seit Langem gibt es daher den Vorschlag, die Planung von der Landes- auf die Bundesebene zu verlagern und dafür eine bundesweite Regulierungsagentur zu errichten.

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