NRW, Sachsen und Niedersachsen renovieren ihre Krankenhausplanung – mit unterschiedlichen Ansätzen. Gleichzeitig sind sie Teil einer besonderen Situation, die durch die parallel laufende Bundesreform von Karl Lauterbach entstanden ist.
Krankenhausplanung ist Ländersache, so steht es im Grundgesetz. Große Änderungen haben die Bundesländer in den zurückliegenden Jahrzehnten an ihren Krankenhausplänen allerdings kaum angeschoben. Die gewachsene Krankenhausstruktur ist nahezu unverändert – ganz besonders in den alten Bundesländern. Eine Klinik, die mit ihrer Bettenzahl im Krankenhausplan steht, war ein halbes Jahrhundert lang ein sicheres Geschäftsmodell – nicht zuletzt, weil es vom örtlichen Landrat, dem Kreistag oder der Bevölkerung protegiert wurde. Auch die Aufteilung des stationären Sektors in Grund-, Schwerpunkt- und Maximalversorger ist weitgehend unangetastet. Doch nun kommt Bewegung in die Planungspolitik. Das ist dem hohen ökonomischen Druck und der veränderten Versorgungssituation geschuldet. Mehrere Länder basteln derzeit an einem Relaunch ihrer Planung und so ist – im besten föderalen Sinn – ein Wettbewerb der Konzepte entstanden. Dieser f&w-Titel beleuchtet die drei bekanntesten Planungspioniere: Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Niedersachsen. Alle drei Landesregierungen haben ein ähnliches Ziel, beschreiten aber sehr unterschiedliche Wege.
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