Mit einem neuen Urteil zu den Leistungen der Hochschulambulanzen begibt sich das Bundessozialgericht teilweise in Widerspruch zu der bisherigen Praxis der Schiedsstellen.
Die Hochschulkliniken verhandeln mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen gemeinsam und einheitlich die Vergütung für die Leistungen der Hochschulambulanzen (HSA). Kommt es zu keiner Einigung, hat die Schiedsstelle nach § 18 a Abs. 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) auf Antrag die Vergütung…