Wie soll die Psych-Branche mit dem Kasseler Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zur Richtlinie zur Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) umgehen? Unser Autor rät: nicht lamentieren, sondern weiterdenken. Mit Blick auf die Jahresmitte wolle der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seine Beschlussfassung vorstellen.
Ein entscheidendes Urteil ist in Kassel gefallen: Das BSG hat entschieden, dass der G-BA die PPP-RL rechtmäßig in Kraft gesetzt hat. Zuvor hatte es schwere Kritik…