Wird die Krankenhausreform umgesetzt wie geplant, dann stehen die Level-1i-Einrichtungen am unteren Ende der stationären Versorgungskette. Dennoch sind sie für die neue Versorgungslandschaft von großer Bedeutung. Noch fehlen Vorgaben, die das Versorgungsmodell für ganz Deutschland praxistauglich machen.
Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV), ist überzeugt: Wenn eine Trägerform für die neuen sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen (Süv) besonders geeignet ist, dann sind es die freigemeinnützigen Träger. „Sie haben jede Menge Erfahrungen mit Komplexeinrichtungen, in denen meist auch Pflegedienste angegliedert sind. Sie können die Logiken, die ein Level-1i-Krankenhaus erfordert, am besten zusammenbringen“, sagte Radbruch auf dem DRG|FORUM am 20. März in Berlin.
Die neue Versorgungsform der Level-1i-Krankenhäuser, die ambulante und stationäre Versorgung enger verzahnt und eine wohnortnahe medizinisch-pflegerische Versorgung in den Mittelpunkt stellt, stößt kaum auf Kritik. Der Bedarf an Level-1i-Krankenhäusern in Deutschland ist unbestritten. Uneinig sind sich die Expertinnen und Experten darüber, wo sie am dringendsten gebraucht werden. Auf dem Land auf jeden Fall.
Entlastung für Maximalversorger
Layla Distler, Leiterin des Referats Krankenhausplanung und sektorenübergreifende Planung im Sozialministerium Baden-Württemberg, sieht aber auch Bedarf in Ballungsräumen. „Auch in Großstädten geht die stationäre Versorgung langsam zurück. Hier machen sektorenübergreifende Einrichtungen Sinn, da sie die Maximalversorger entlasten und Patienten in die Süv verlagert werden können.“
Je nach Standort werden die Häuser der Stufe 1i daher unterschiedliche Funktionszuweisungen erhalten. In ländlichen Regionen wird die Überleitungspflege eine wichtige Rolle spielen. Allen gemeinsam ist, dass sich die Süv auf die Versorgung chronisch kranker Menschen mit Überwachungsbedarf konzentrieren sollen.
Vor allem Bedarf im ländlichen Raum
Stefan Wöhrmann, Abteilungsleiter stationäre Versorgung beim Verband der Ersatzkassen, kann den Häusern der Stufe 1i ebenfalls etwas abgewinnen.
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