Kommentar

Die unheilvolle Reform der Klinikreform

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  • 11.09.2025

f&w

Ausgabe 9/2025

Seite 801

Christian Geinitz, Hauptstadtkorrespondent für Gesundheits-, Klima- und Energiepolitik in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ).

Die Krankenhausreform sollte die Versorgung verbessern und effizienter machen. Doch die Anpassungen könnten zu Abstrichen an der Qualitätsverbesserung und an der Effizienzsteigerung führen, den Grundpfeilern der Ursprungsreform.

Wenn eine rechtliche Regelung „Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz“ heißt, dann signalisiert schon der sperrige Name, dass sie „praktikabler“ werden muss. Genau das haben sich der Bund und die Länder vorgenommen und deshalb die Klinikreform von Karl Lauterbach (SPD) aufgeschnürt. Eigentlich ist das Gesetz seit Januar in Kraft, jetzt aber wird die Reform reformiert: mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz.

Dabei geht es natürlich nicht um die Bezeichnung, sondern darum, die Bedenken mächtiger Interessengruppen zu zerstreuen. Zu diesen Kritikern gehören die Krankenkassen, die Bundesländer oder die Klinikverbände. Leider könnte deren Intervention zu Abstrichen an der Qualitätsverbesserung und an der Effizienzsteigerung führen, den Grundpfeilern der Ursprungsreform. Die jüngste Formel von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU), die Pläne würden „verbessert, nicht verwässert“, klingt gut – sie geht aber möglicherweise nicht auf.

Ordnungspolitisch lässt sich nachvollziehen, dass Teile der Finanzierung nicht mehr von den Kassen, sondern aus dem Schuldentopf alias „Sondervermögen“ kommen sollen. Tatsächlich ist es nicht Aufgabe der Beitragszahler, den Transformationsfonds zu füllen. Abwegig aber ist die Überlegung, auch die Sofort-Transformationskosten, die den Hospitälern in der Vergangenheit entstanden sind, aus dem Sondervermögen zu begleichen, obgleich es sich dabei mitnichten um Infrastrukturinvestitionen handelt.

Inhaltlich wiegt schwer, dass keine der Änderungen auf zusätzliche Qualitätsverbesserungen in der Versorgung hinausläuft, im Gegenteil: Die Länder haben durchgesetzt, dass sie von den bundeseinheitlichen Vorgaben – etwa Personalanforderungen – für die Zuteilung von Leistungsgruppen sechs Jahre lang abweichen dürfen, wenn sie selbst das entsprechende Haus als versorgungsnotwendig ansehen. Für bedarfsnotwendige Landkrankenhäuser gelten sogar unbefristete Ausnahmen. Dadurch besteht die Gefahr, dass minderwertige Abteilungen weiterarbeiten und das Hauptziel verfehlt wird, eine im ganzen Land verlässliche Behandlung zu garantieren. Nina Warken darf sich von den Regionalvertretern nicht weiter einwickeln lasen, sondern sollte auf einheitliche Gütevorschriften pochen. Das ist keine Einmischung in die Planungshoheit der Länder, sondern das gute Recht des Bundes, der für die Krankenhausfinanzierung zuständig ist.

Berlin hat die Forderung der Länder zum Glück abgewendet, dass die Standorte eines Krankenhauses mehr als zwei Kilometer voneinander entfernt liegen dürfen. Diese Ausweitung hätte die Qualität ebenfalls unterminiert, man denke an schwer erreichbare Intensivstationen für sensible Leistungsgruppen. Doch das räumliche Problem bleibt, denn dem Entwurf nach können die (noch undefinierten) Fachkrankenhäuser in Zukunft verwandte Leistungsgruppen in Kooperation erbringen. Dann wäre es ihnen zum Beispiel möglich, interventionelle Kardiologie anzubieten, ohne selbst die Basisleistungsgruppe Allgemeine Innere vorzuhalten. Dieses Angebot müsste lediglich beim Kooperationspartner verfügbar sein, der theoretisch 200 Kilometer entfernt sitzen könnte – eine unheilvolle Vorstellung.

Die Krankenhausreform wieder aufzuwärmen, ist keine gute Idee. Für die Länder ist sie dann vielleicht bekömmlicher, sie könnte den Patienten aber im Hals stecken bleiben. Und das ist gefährlich.

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