PPP-RL

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  • 28.08.2025

f&w

Ausgabe 8/2025

Seite 739

Mate Ivančić, CEO der Schön Kliniken

Der G-BA hat die Sanktionen zur PPP-RL für den Bereich Psychosomatik bis Anfang 2027 verschoben. Sie bringt Entlastung für Kliniken und sichert die Versorgung. Doch die gewonnene Zeit dürfe nicht ungenutzt bleiben, fordert Mate Ivančić, CEO der Schön Klinik Gruppe.

Es ist eine positive Entscheidung, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Sanktionen zur Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) für den Bereich Psychosomatik bis Anfang 2027 verschiebt. Dies bringt mehr als nur Entlastung für Kliniken. Sie sichert Versorgung, schafft Planungsspielraum und sendet ein wichtiges Signal: Patientenversorgung geht vor Formalismus.

Die Verschiebung ist das Ergebnis intensiver Verbandsarbeit. Gemeinsam mit Trägerverbänden, Fachgesellschaften und Interessenvertretungen haben wir uns dafür starkgemacht, dass praxisferne Strafzahlungen nicht vorschnell Realität werden. Unsere Vorschläge – etwa zur Flexibilisierung des Personaleinsatzes oder zur Aufhebung der starren Quartals- und Stationsbindung – wurden weitestgehend übernommen. Der G-BA hat mit dem Beschluss anerkannt, dass Versorgungskonzepte nicht durch pauschalen Sanktionsdruck gefährdet werden dürfen.

Keine starre Bindung an einzelne Stationen

Der ursprüngliche Plan, bereits ab 2026 Sanktionen zu verhängen, hätte viele psychosomatische Kliniken unter Druck gesetzt, ihre Angebote zu reduzieren. Der G-BA trägt mit der Verschiebung den Sorgen Rechnung, dass Versorgungskapazitäten andernfalls zurückgebaut worden wären. Besonders wichtig ist, dass mit dem aktuellen Beschluss die starre Bindung an einzelne Stationen aufgehoben wurde – eine grundlegende Strukturänderung, die Sorge trägt, dass die aktuelle Versorgung realistisch abgebildet werden kann. Bislang mussten ganze Berufsgruppen im Dreisatz auf einzelne Stationen umgelegt werden.

Gerade im Bereich der Psychosomatik gab es gute Gründe, bislang keine starren Personalvorgaben vorzusehen: Der Versuch, psychiatrische Personalstandards einfach auf psychosomatische Versorgungsstrukturen zu übertragen, hat sich nie als überzeugend erwiesen. Die Unterschiede in Behandlungssetting, Berufsgruppenmix und Patientenklientel machen eine Eins-zu-eins-Übertragung schlicht unmöglich.

Personal jetzt konsequent aufbauen

Die Nachfrage nach psychosomatischen Behandlungsplätzen wächst stetig – während gleichzeitig qualifiziertes Personal knapp ist. Sanktionen zum jetzigen Zeitpunkt hätten das Risiko eines „Kahlschlags“ in der stationären psychosomatischen Behandlung bedeutet – eine Warnung, die auch von der Bundespsychotherapeutenkammer geteilt wird.

Die gewonnene Zeit darf nicht ungenutzt bleiben. Der nötige Personalaufbau für eine leitliniengerechte psychotherapeutische Versorgung muss jetzt konsequent erfolgen. Denn: Flexibilität allein löst das Problem nicht. Wenn wir den Wandel von vollstationären hin zu tagesklinischen und ambulanten Strukturen gestalten wollen, brauchen wir verlässliche politische und finanzielle Rahmenbedingungen – und eine nachhaltige Investition in therapeutisches Personal.

Unsere Klinikgruppe arbeitet bereits an neuen, differenzierten Personalmodellen – mit multiprofessionellen Teams, stationsübergreifender Planung und digital unterstützter Dokumentation. Die PPP-RL muss diesem Weg folgen. Standardisierung darf nicht zur Gleichmacherei werden – sie muss Qualität sichern, nicht behindern.

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