Ab 2026 greift die PPP-Richtlinie mit Sanktionen bei Nichterfüllung der Personalvorgaben. Unklar bleibt, wie MD-Prüfberichte und Abschläge konkret umgesetzt werden – die Folge sind Rechts- und Planungsunsicherheit. Was die PPP-RL 2026 jetzt für psychiatrische Kliniken bedeutet – und welche Optionen bestehen.
Das neue Jahr 2026 markiert für die psychiatrischen Kliniken einen Wendepunkt. Mit der nächsten Umsetzungsphase der PPP-Richtlinie (PPP-RL) endet die bisherige Schonfrist. Jetzt drohen erstmals finanzielle Abschläge, wenn die detaillierten Personalvorgaben nicht erfüllt werden. Paradoxerweise ist jedoch bis heute nicht klar, wie diese Sanktionen rechtlich und administrativ tatsächlich umgesetzt werden sollen und welche Rolle dabei der Prüfbericht zur Einhaltung der Qualitätsvorgaben des Medizinischen Dienstes (MD) spielen wird. Die Folge ist eine erhebliche Rechts- und Planungsunsicherheit, die sich auf die wirtschaftliche Stabilität der Häuser auswirkt.
Verunsicherung sitzt tief
Wie tief die Verunsicherung sitzt, zeigt eine Umfrage des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI): Die Mehrzahl der Kliniken rechnet demnach damit, ab 2026 von Sanktionen betroffen zu sein. Die Sorge vor finanziellen Nachteilen zieht sich durch alle Bundesländer und macht deutlich: Es handelt sich nicht um ein isoliertes Problem einzelner Häuser, sondern um eine strukturelle Herausforderung des gesamten Systems.
In der Praxis führt dies zu einer massiven Verschiebung der Prioritäten. Ein großer Teil der Managementressourcen fließt inzwischen in die kleinteilige Steuerung der Kliniken entlang der PPP-RL-Vorgaben. Was ursprünglich als Instrument zur Qualitätsverbesserung gedacht war, hat sich zu einem engmaschigen Regelwerk entwickelt, das Innovationen eher erschwert als erleichtert. Zeit und Energie, die dringend für die Weiterentwicklung moderner Versorgungskonzepte benötigt würden – etwa sektorenübergreifende Kooperationen, digitale Vernetzung, multiprofessionelle Behandlungspfade oder die Weiterentwicklung evidenzbasierter Therapien –, werden zunehmend durch die Vermeidung potenzieller Sanktionen gebunden.
Verfahren sehr schwerfällig
Dabei liegen erprobte Ansätze längst vor. Die Modellvorhaben nach § 64b SGB V haben eindrucksvoll gezeigt, wie erfolgreich flexible, patientenzentrierte Versorgungskonzepte wirken. Doch die Überführung dieser positiven Erfahrungen in die Regelversorgung bleibt bislang aus. Obwohl die PPP-RL grundsätzlich offen für Weiterentwicklung ist, erweist sich das Verfahren als schwerfällig, mit langen Vorlaufzeiten und einer nur unzureichenden Verzahnung mit zentralen Themen wie Bedarfsplanung, Finanzierung, regionalen Gegebenheiten wie den vertragsärztlichen Strukturen oder der Notfallversorgung. Wesentliche Abhängigkeiten bleiben unberücksichtigt – Reformimpulse laufen Gefahr, trotz guter Ansätze in sektoraler Abgrenzung zu verpuffen. Gleichzeitig steigt der Kostendruck.
Mit Verweis auf die Beitragsstabilität erwarten die Krankenkassen von Kliniken weitere Einsparungen – ausgerechnet in einer Phase, in der psychische Erkrankungen zunehmen und Versorgungsstrukturen ausgebaut werden müssten. Ein Dilemma für viele Einrichtungen: steigende Anforderungen, unklare Sanktionsmechanismen, strukturelle Finanzierungslücken und wenig Raum für Innovation. Der Ausblick auf 2026 ist ambivalent. Die psychiatrischen Kliniken stehen bereit, Versorgung weiterzuentwickeln – es wird Zeit für einen grundlegenden Reformprozess.