Mit dem durch das KHSG beschlossenen Fixkostendegressionsabschlag (FDA) versucht der Gesetzgeber ein neues „(Mengen-)Steuerungsinstrument" einzuführen, was die bisherigen Lösungen wie Mehrleistungsabschläge und Mehrerlösanschläge ablösen soll. Wie erfolgreich dies jedoch aus systemischer Sicht sein wird, ist äußerst fraglich. So beschäftigt sich derzeit die Krankenhaus- und auch die Kassenseite intensiv damit, wie hoch der Abschlag wohl anzusetzen ist. Neben der Länderebene wird der FDA als „Mengenabschlags-Boomerang" nun auch krankenhausindividuell auf Hausebene wirksam und steigert damit sicherlich auch die Dramaturgie so mancher Budgetverhandlung. Es gilt nun zu klären, welche Anteile der Kosten fix- und welche variabel sind.
Dies ist schon aus betriebswirtschaftlicher Sicht heraus nicht ganz trivial, bedenkt man unter anderem den zu Grunde legenden Zeithorizont für diese kostenmethodische Frage oder auch die Thematik der springfixen Kosten, die stark vom individuellen Grad der Kapazitätsauslastung in den einzelnen Krankenhäusern abhängen. Spannend ist aber, dass die Definition von Fixkosten an sich gesetzlich nicht geregelt sind, obgleich der FDA Teil eines Reformgesetzes ist. Dies lässt je nach Standpunkt viel Spielraum zur Interpretation.
In seiner inhaltlichen Begründung unterstellt der Fixkostendegressionsabschlag eine methodisch nicht pauschal zutreffende Annahme über die Kostenzusammensetzung der Krankenhausleistungen und widerspricht auch dem Grundgedanken des DRG-Prinzips „gleiche Leistung - gleicher Preis" und stellt eher eine Rückkehr zum Selbstkostendeckungsprinzip dar. Auch scheint ein gewisser sinnlogischer Widerspruch zwischen Spezialisierung aus Qualitätsgründen auf der einen Seite und Mengendegressionseffekten auf der anderen Seite zu bestehen, auch wenn der Gesetzgeber versucht dies unter anderem durch die neuen Zentren abzuschwächen.
Dennoch wird die Höhe des ausgehandelten FDAs zumindest mittelfristig einen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser und die Struktur des gesamten Krankenhausmarkts haben. Spannend werden die strategischen Implikationen der Krankenhäuser sein. Sicherlich wird man betriebswirtschaftlich genau untersuchen, in welchen Bereichen zusätzliche Mengen noch Deckungsbeiträge bringen und wo nicht. Dies hängt von vielen Faktoren ab, beispielsweise von der Liste der vom FDA ausgenommenen Leistungen oder inwiefern es den Krankenhäusern gelingt krankenhausplanerisch relevante Zentren nach KHSG zu gründen und den FDA in dieser Form zumindest (teilweise) zu umschiffen. Der von den Krankenhäusern zu erbringende Nachweis, dass es sich bei ihren Mehrleistungen um Leistungsverlagerungen im Einzugsgebiet handelt, wird wohl methodisch nicht ganz trivial werden, vor allem je spezialisierter die jeweilige Klinik ist. Dies zeigt: Die Anzahl der Fragezeichen ist größer als die der Antworten.
Je nachdem wie lange die Halbwertszeit des FDA ist und wie hoch der Abschlagswert ausfällt, werden die Krankenhäuser perspektivisch versuchen, ihre Kostenstrukturen anzupassen und die Fixkostenanteile zu reduzieren, beispielsweise durch Outsourcing-, Leasing- oder Personalgestellungsverträge. Somit bleiben auch zukünftige Verhandlungen über die Höhe des FDA spannend, soweit er sich über die nächsten Reformgesetze retten kann. Denn eines ist wohl kaum vermeidbar: Bei so vielen offen Fragen und strittigen Themen, scheint der FDA wohl eher eine „Beschäftigungstherapie für gelangweilte Schiedsstellen".